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Das neue Lebensmittelgesetz rechtssicher umsetzen

Ab heute, dem 1. Mai 2017, ist das neue Lebensmittelgesetz schweizweit rechtsgültig. GS1 Schweiz bietet Unternehmen verschiedene Lösungen, mit denen sich die neuen Verordnungen rechtssicher und gesetzeskonform umsetzen lassen.

Mit der Einführung des neuen Lebensmittelgesetzes und dessen Folgeverordnungen ergeben sich für Handel und Konsumenten zahlreiche Vorteile. Durch die vollständige Anpassung an das EU-Recht können einerseits bestehende Handelshemmnisse abgebaut werden, andererseits erhalten Konsumentinnen und Konsumenten noch umfassendere Informationen zu Lebensmittelprodukten als bisher.

Das neue Gesetz stellt Schweizer Unternehmen allerdings auch vor neue Herausforderungen. So werden einerseits spezifische Schweizer Regelungen, wie die Angabe des Produktionslandes von Lebensmitteln oder die Angabe der Herkunft der Zutaten weiterhin beibehalten, andererseits wird eine noch genauere Deklaration der Produkte gefordert. Bei Fleisch müssen beispielsweise neben der Herkunft nun auch Details zur Aufzucht, Mast, Schlachtung und Zerlegung angegeben werden. Bei Fisch wird speziell die Angabe von Fang- oder Zuchtgebiet verlangt. Bei vorverpackten Lebensmitteln ist eine Nährwertangabe zwingend und im Offenverkauf ist die Angabe von Allergenen vorgeschrieben.

Um den neuen Anforderungen adäquat begegnen zu können ist ein gutes digitales Informationsmanagement unabdingbar. GS1 Schweiz bietet hier konkrete, effiziente Lösungen sowie Hilfestellung zur Deklaration und Rückverfolgbarkeit von Produkten, wie auch zum Management der betreffenden Daten.

Deklaration und Austausch von Produktinformationen via trustbox
Mit trustbox bietet GS1 Schweiz die einzige Schweizer Not-for-Profit-Lösung an, mit der schnell, einfach und kostengünstig die gesetzlich geforderten Produktinformationen übermittelt werden können. Die Daten können dabei von Lebensmittelproduzenten oder Markeninhabern entweder manuell über die trustbox-Webseite oder automatisiert per Filetransfer übertragen werden. trustbox stellt sicher, dass die Informationen vollständig und aktuell sind und von identifizierten und autorisierten Quellen stammen. Die auf trustbox gespeicherten Daten können von Detailhandelsunternehmen sowie Online-Händlern bezogen und Kunden zur Verfügung gestellt werden. Im Suchbereich der Website oder über die trustbox-App können Konsumenten aber auch direkt Informationen zu Allergenen, Nährwerten und Inhaltsstoffen beziehen.


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www.trustbox.swiss

Lückenlose Nach- und Rückverfolgbarkeit mit fTRACE
Eine chargengenaue, lückenlose Nach- und Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und deren Produktions- und Verarbeitungsbedingungen macht GS1 mit fTRACE möglich. fTRACE ist eine Plattform, auf der Hersteller und Händler Informationen zur Herkunft, Verarbeitung und Qualität ihrer Markenprodukte bereitstellen. Sie basiert auf dem globalen GS1 Standard EPCIS (Electronic Product Code Information Services), über den Informationen in der Supply Chain in Echtzeit ausgetauscht werden können.

Bereits 300 Unternehmen aus 23 Ländern nutzen diese branchenübergreifende Lösung, um ihre Supply Chain-Daten zu Fleisch und Fisch, zu Obst und Gemüse oder auch zu komplexen, zusammengesetzten Produkten auszutauschen. Auf dem Weg zu einer effizienten und rechtssicheren Umsetzung der neuen Verordnung begleiten wir Sie gerne mit unserer Kompetenz und der optimalen Lösung.


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www.ftrace.com

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme:
trustbox:
Domenic Schneider
Senior Business Development Manager GS1 System
Tel. +41 58 800 72 36
E-mail


fTRACE:
Jonas Batt
Consultant
MAS General Management
Tel. +41 58 800 70 44
E-mail

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