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Allergenkennzeichnung im Offenverkauf

Am 1. Mai 2018 ist die Übergangsfrist hinsichtlich der Auskunftspflicht von Allergenen im Offenverkauf abgelaufen. Welche Zutaten als Allergene gelten und wie über diese im Offenverkauf Auskunft gegeben werden muss, erklärt das Merkblatt des Kantonalen Labors Zürich „Allergenkennzeichnung im Offenverkauf“.

Durch den Austausch der Produktstammdaten mit Hilfe der globalen GS1 Standards wird sichergestellt, dass jederzeit die korrekten und aktuellen Informationen zur Verfügung stehen. GS1 Schweiz bietet dazu mit trustbox eine eigene Lösung an, aber auch GDSN-Datenpools wie GloLIB, 1WorldSync oder Equadis ermöglichen den Stammdatenaustausch und können mit trustbox kombiniert werden.

Kantonales Labors Zürich
Merkblatt Allergenkennzeichnung im Offenverkauf
trustbox

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