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Lebensmittel brauchen Rückverfolgbarkeit

Es ist noch gar nicht lange her, da hat uns das Schreckgespenst EHEC den Atem geraubt. Die Tageszeitungen waren voll mit Vermutungen: Dünger, Gurken, Tomaten, dann die Sprossen und auch vorkonfektionierte Salate kamen in Verdacht. Eines hat die EHEC- Katastrophe gezeigt: Einzelne Unternehmen haben die lückenlose Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln noch nicht ganz im Griff.

Die Anforderungen an die Lebensmittelindustrie sind hoch, schliesslich geht es um die Gesundheit der Konsumenten. Die EHEC-Folgen: zahlreiche Krankheitsund Todesfälle, verunsicherte Konsumenten, tonnenweise Vernichtung von einwandfreien Lebensmitteln, grosse volkswirtschaftliche Schäden.

So trivial ist es mit der Rückverfolgbarkeit bei Obst und Gemüse gar nicht. Tritt bei einem Salatkopf ein Verdacht auf Verunreinigung auf, muss man die Herkunft bestimmen können. Wo ist der Salat gewachsen? Ist es eigene Ware oder zugekaufte Ware? Kann der Weg bis zur Jungpflanze und zum Saatgut zurückverfolgt werden? Wer hat wann welche Lieferung erhalten? Wer sind die Abnehmer? Handel, Grossverteiler, Kantinen, Grossküchen? Wie schnell sind ein paar Salatköpfe umgepackt. Spätestens auf dem Markt oder in den Gemüseregalen der Händler hört die Rückverfolgbarkeit auf, dann nützen alle Massnahmen nichts mehr.

Handel und Industrie sind laut EUVerordnung 178-2002 verpflichtet, innerhalb kürzester Zeit betroffene Produkte aus dem Handel zu nehmen und die Rückverfolgbarkeit zum Vorgänger und Nachfolger in der Wertschöpfungskette sicherzustellen. Und ist das Worst-Case-Szenario eingetreten, beginnt das grosse Detektivspiel. Heute liefern moderne Informationstechniken, internetbasierte Sendungsauskunftssysteme und standardisierte Tools wie barcodegestützte Rückverfolgbarkeitssysteme und elektronische Übermittlung von Lieferinformationen einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und Transparenz der Wertschöpfungskette. In diesem Umfeld übernehmen die globalen GS1 Standards eine wichtige Rolle.

Joachim Heldt

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