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trustbox schafft Vertrauen

Neu können Konsumenten vertrauenswürdige, aktuelle und vollständige Produktinformationen online über den Datenpool trustbox abfragen und sich so über Inhaltsstoffe und Allergene informieren.

Zunkünftig müssen die Schweizer Konsumenten auch im Onlinehandel die Möglichkeit haben, sich vor dem Kauf von vorverpackten Lebensmitteln über die darin enthaltenen Zutaten, Allergene und Nährwerte zu informieren. Mit der Plattform trustbox können Produzenten mit wenigen Klicks den Konsumenten, aber auch dem Detailhandel vertrauenswürdige, aktuelle und vollständige Daten zur Verfügung stellen.

Ohne Information kein (Online)-Handel
Den Hintergrund bilden die neuen Vorgaben der Schweizer Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LKV), die um die EU-Verordnung 1169/2011 erweitert wurde. Artikel 14 dieser EUVerordnung regelt den Bereich Fernabsatz für vorverpackte Lebensmittel. Darin findet sich die Vorschrift, dass wesentliche Angaben, die auf der Verpackung eines Lebensmittels stehen, dem Konsumenten auch im Onlineshop zur Verfügung gestellt werden müssen. Fehlt diese Information im Onlineshop, darf das entsprechende Produkt nicht mehr über diesen Kanal vertrieben werden.

 

«GS1 Schweiz will ihren Mitgliedern und den trustbox-Nutzern die Arbeit mit der Plattform erleichtern und bildet so eine Brücke zwischen Industrie, Handel und Dienstleistungsunternehmen.»


Um den betroffenen Kreisen die Umsetzung der Verordnung zu erleichtern, hat GS1 Schweiz in Zusammenarbeit mit Industrie und Handel die Plattform trustbox geschaffen. Über diese Lösung können Produzenten dem Handel und den Konsumenten vertrauenswürdige, aktuelle und vollständige Produktdaten zur Verfügung stellen. Die Informationen können in der gewünschten Sprache über standardisierte Schnittstellen und mittels automatisierter Prozesse an trustbox übermittelt oder einfach online auf www.trustbox-swiss.ch erfasst werden. Direkt nach der Freigabe stehen die Produktinformationen jedem zum Abruf zur Verfügung.

Gesicherte Daten zur Weiterverwendung
Handel, Internet-Application-Provider, Konsumentendienste und Behörden können diese gesicherten Daten abrufen und weiterverwenden, um so die neue LKV für Onlineshops zu erfüllen, aber auch für Mehrwertdienste oder zu statistischen Zwecken. trustbox enthält jedoch keine Informationen über Preise oder Verkaufskanäle. Benötigen Unternehmen bei der Umsetzung ihres Projekts Unterstützung, steht ihnen auf der trustbox-Website eine Auswahl von akkreditierten Dienstleistungsunternehmen zur Verfügung. GS1 Schweiz will ihren Mitgliedern und den trustbox-Nutzern die Arbeit mit der Plattform erleichtern und bildet so eine Brücke zwischen Industrie, Handel und Dienstleistungsunternehmen.

 

Artikel 14, Fernabsatz (EU)1169/2011
(1) Unbeschadet der Informationspflichten, die sich aus Artikel 9 ergeben, gilt im Falle von vorverpackten Lebensmitteln, die durch Einsatz von Fernkommunikationstechniken zum Verkauf angeboten werden, Folgendes:
a) Verpflichtende Informationen über Lebensmittel mit Ausnahme der Angaben gemäss Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe f müssen vor dem Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein und auf dem Trägermaterial des Fernabsatzgeschäfts erscheinen oder durch andere geeignete Mittel, die vom Lebensmittelunternehmer eindeutig anzugeben sind, bereitgestellt werden. Wird auf andere geeignete Mittel zurückgegriffen, so sind die verpflichtenden Informationen über Lebensmittel bereitzustellen, ohne dass der Lebensmittelunternehmer den Verbrauchern zusätzliche Kosten in Rechnung stellt;
b) alle verpflichtenden Angaben müssen zum Zeitpunkt der Lieferung verfügbar sein.
(2) Im Falle von nicht vorverpackten Lebensmitteln, die durch Einsatz von Fernkommunikationstechniken zum Verkauf angeboten werden, sind die nach Artikel 44 vorgeschriebenen Angaben gemäss Absatz 1 des vorliegenden Artikels verfügbar zu machen.
(3) Absatz 1 Buchstabe a gilt nicht für Lebensmittel, die in Automaten oder automatisierten Anlagen zum Verkauf angeboten werden.



Vollständig, transparent und aktuell
Konsumenten haben über den Datenpool Zugang zu vertrauenswürdigen, aktuellen und vollständigen Informationen zum gewünschten Produkt – sei dies im Onlineshop, im Geschäft über das Einlesen des Strichcodes mit dem Smartphone oder in weiteren mobilen Applikationen. Informationen zu enthaltenen Allergenen oder Nährwertangaben werden durch trustbox unverfälscht und transparent publiziert und erleichtern nicht nur dem Allergiker den Einkauf.
Mit dem trustbox-Datenpool erleichtert GS1 Schweiz den Dialog zwischen den Produzenten und ihrer Kundschaft erheblich. Den Konsumentinnen und Konsumenten wird dadurch ein gesicherter und vertrauenswürdiger Zugang zur Online-Warenwelt der Schweizer Lebensmittelhersteller ermöglicht.

Claudia Schön

 

Sichere Informationen dank trustbox
Egal ob Handel oder Konsument, trustbox ermöglicht den Zugang zu detaillierten Informationen. GS1 network unterhielt sich mit Domenic Schneider, Product Developer bei GS1 Schweiz und verantwortlich für den Datenpool trustbox.

GS1 network: Es gibt doch bereits Plattformen und Apps, die Produktinformationen von Lebensmitteln online anbieten. Wieso reichen die nicht aus, um die erweiterte Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LKV) zu erfüllen?
Domenic Schneider: Weil die Daten auf diesen Plattformen teilweise von jedermann mit Zugang zum Internet verändert werden können und nicht vertrauenswürdig sind. An einer Arbeitsgruppensitzung habe ich beispielsweise den Barcode einer Flasche Mineralwasser mit zufällig ausgewählten Apps gescannt.
Die Resultate reichten von falschen Angaben über qualitativ fragwürdige Produktebilder bis zu einer Verlinkung in einen ausländischen Onlineshop. In einer App haben wir die gewünschten Informationen vor lauter Werbung gar nicht erst gefunden.


Wodurch unterscheidet sich trustbox von den bestehenden Lösungen?
trustbox ist eine nicht gewinnorientierte Lösung ohne Werbung. Die Daten auf trustbox stammen direkt vom Produzenten und können nicht durch Unbefugte verändert werden. Der Konsument kann sich deshalb sicher sein, dass die abgerufenen Produktinformationen vertrauenswürdig, aktuell und vollständig sind.

Ist trustbox auch mit dem internationalen Handel kompatibel?
Über GS1 Source, ein Netzwerk von GS1 zum Austausch von Produktinformationen, sind die internationale Anbindung und der Austausch von Daten sichergestellt.

Welche Alternative zu trustbox gibt es für Handel und Industrie in der Schweiz, um die erweiterte LKV zu erfüllen?
Mir ist zurzeit keine Plattform bekannt, die die gleiche Leistung zu gleichen Bedingungen anbietet. Proprietäre Systeme zeichnen sich derzeit auch nicht ab. Dank der breiten Akzeptanz in Handel und Industrie dürfte trustbox die sinnvollste Lösung im Schweizer Markt sein.

Welche Herausforderungen stehen noch an bis zur Aufschaltung von trustbox?
Wir haben in vielen Gesprächen festgestellt, dass die Aufbereitung der Produktinformationen für die Lebensmittelproduzenten eine grosse Herausforderung ist. Damit die Daten an trustbox übermittelt werden können, sollte dies jedoch schnellstmöglich angegangen werden. In Schulungen von GS1 Schweiz können sich Mitglieder und Interessierte ab September einen Überblick verschaffen und praktische Erfahrungen sammeln.

Die Fragen stellte Claudia Schön.

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