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«Das elektronische Patientendossier bringt einen Kulturwandel.»

Salome von Greyerz: «Das elektronische Patientendossier bringt einen Kulturwandel.»E-Health wird bekannter, wenn das elektronische Patientendossier kommt. Das Gesetz dazu ist bald fertig, weiss Dr. Salome von Greyerz, Leiterin Abteilung Gesundheitsstrategien des Bundesamtes für Gesundheit.

GS1 network: Welche Erkenntnisse des eHealth Barometers 2015 fallen Ihnen auf?
Salome von Greyerz: Die Erwartung der Leistungserbringer, dass E-Health ihr Arbeitsumfeld verbessern wird, und das hohe Einverständnis der Bevölkerung zur elektronischen Speicherung ihrer medizinischen Daten sowie zum Zugriff auf diese Daten durch ihre Gesundheitsfachpersonen.

Warum ist E-Health in der Bevölkerung so wenig bekannt?
 Interessanterweise ist der Begriff in der Romandie und im Tessin besser bekannt als in der Deutschschweiz. Die Bevölkerung kennt und nutzt E-Health bereits rege, auch wenn der Begriff nicht zum aktiven Wortschatz gehört: Sie informiert sich über das Internet zu Gesundheitsthemen oder benutzt Gesundheits- Apps. Mit dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) erhält die Schweiz einen rechtlichen Rahmen für das elektronische Patientendossier. Wir gehen davon aus, dass der Begriff EHealth bekannter wird, wenn das Gesetz in Kraft ist und das elektronische Patientendossier genutzt wird.

Besonders kontrovers sind die Auffassungen von Fachpersonen und Bevölkerung, wenn es um den Zugang zum eigenen elektronischen Patientendossier geht. Wie findet man dort eine akzeptable Lösung?
Mit der Einführung des elektronischen Patientendossiers wird ein Kulturwandel angestossen, der einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Wir sind überzeugt, dass der Nutzen des elektronischen Patientendossiers die Einstellungen verändern wird.

Die Gesundheitsfachpersonen stellen fest, dass zu wenig einheitliche Standards bestehen. Wie gelangt man nun reibungslos zu solchen?
Das Ausführungsrecht zum EPDG wird die Standards für das elektronische Patientendossier festlegen. Es liegt gleichzeitig in der Verantwortung der Leistungserbringerverbände, sich mit den Herstellern von Praxis- und Klinikinformationssystemen auf Standards für die elektronische Krankengeschichte zu einigen.

Welche Anregungen aus dem Barometer wird das BAG noch aufgreifen?
Die Befragung der Leistungserbringer zeigt, dass ein Bedürfnis nach Aus- und Weiterbildungen zu E-Health besteht. Wir arbeiten eng mit den involvierten Akteuren zusammen, damit neue Bildungsangebote entstehen können. Das Barometer zeigt weiter, dass die Zustimmung der Patientinnen und Patienten zum elektronischen Patientendossier von der konkreten Ausgestaltung der Zugriffsregeln abhängt. Bei der Erarbeitung der zukünftigen Zugriffsregelung haben Datenschutz und Datensicherheit eine hohe Priorität.

Welches sind die nächsten strategischen Schritte des BAG zur weiteren Verbreitung von E-Health?
Aktuell erarbeiten wir die Verordnungen zum EPDG. Nach der Inkraftsetzung des Gesetzes per Anfang 2017 liegt es in der Verantwortung der Kantone und der Leistungserbringer, die für den Betrieb des elektronischen Patientendossiers notwendigen Strukturen aufzubauen, sodass es möglichst bald für alle Patientinnen und Patienten in der Schweiz zugänglich sein wird.

Die Fragen stellte Alexander Saheb.

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