gs1-neton-header-08.jpg

Vom Produzenten zum Konsumenten und zurück

Dr. Raphael Pfarrer zum Thema Rückverfolgbarkeit und dem GS1 Service fTrace.Die neue Lebensmittelinformationsverordnung tritt am 1. Mai 2017 in Kraft. Ihre Umsetzung stellt die Unternehmen vor neue Herausforderungen. In Zukunft müssen Produkte detaillierter beschrieben werden. Aber wie? Das Schlüsselwort heisst Rückverfolgbarkeit. Wir haben uns mit Dr. Raphael Pfarrer über Standards, Transparenz und den Service fTRACE unterhalten.

GS1 network: Wie wichtig ist das Thema Rückverfolgbarkeit für Unternehmen vor dem Hintergrund der gesetzlichen Veränderungen?
Raphael Pfarrer: Das Thema Rückverfolgbarkeit und somit auch die Transparenz in den Supply Chains werden stark an Bedeutung gewinnen. Im benachbarten Ausland haben wir festgestellt, dass aufgrund der angepassten Gesetz gebung die Dienste von GS1 vermehrt nachgefragt werden, denn mit stan dardisierten Mitteln können komplexe Sachverhalte umgesetzt werden.Eine transparente und somit rückverfolgbare Supply Chain hängt massgeblich von der Datenbasis ab. Dabei spielen Echtzeitdaten eine entscheidende Rolle. Sie führen zu effizienteren Prozessen, die den Ressourcenbedarf senken und somit einer Verschwendung vorbeugen. Echtzeitdaten liefern Antworten auf die Fragen Was, Wann, Wo und Warum.

Was bedeutet Rückverfolgbarkeit?
Bei der Rückverfolgbarkeit geht es um die Nach- und Rückverfolgung von Waren. Ein Produkt muss von der Wiege bis zur Senke über alle Stufen mittels sicherer Identifizierungstechniken nachverfolgt werden. Nur so lassen sich dann auch bei Eintreten eines Ereignisses die Herstellungs- und Vertriebswege genau zurückverfolgen. Somit versteht man unter Rückverfolgbarkeit die Möglichkeit, ein Produkt durch alle Produktions-, Verarbeitungsund Vertriebswege zu verfolgen, um jederzeit die entsprechenden Informationen vorlegen zu können. Als zentrale Mindestidentifikation wird die Global Trade Item Number in Kombination mit der Warenlos-Kennung eingesetzt. Mit dieser Kombination kann sichergestellt werden, dass unternehmensintern und unternehmensübergreifend die Nach- und Rückverfolgbarkeit einheitlich erfasst wird.

Und welche Unterstützung bietet GS1 Schweiz ihren Mitgliedern rund um das Thema?
Die Unterstützung unserer Mitglieder erfolgt in Form von Standards, Empfehlungen, Produkten und Beratung. Die Grundlage bilden die GS1 Standards. Ohne standardisierte Sprache sind die einzelnen Waren- und Informationsflüsse nicht deckungsgleich. Mit unseren Empfehlungen «B2C Rückverfolgbarkeit mit dem GS1 System» und «Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette: Grundlagen und Prozesse» stellen wir unseren Mitgliedern geeignete Leitlinien für eine genaue Rückverfolgbarkeit zur Verfügung. Und mit unserer Lösung fTRACE lassen sich Produkte chargengenau zurückverfolgen; ergänzt wird sie durch den Datenpool trustbox für den Austausch und die Darstellung von Stammdaten. Und last but not least können die Mitglieder auf unsere Beratungsdienstleistungen zurückgreifen.

Sollen auch kleinere Unternehmen diese Empfehlung umsetzen?
Auf jeden Fall. Gerade kleine Unternehmen können von den GS1 Standards profitieren, denn sie tragen zur Komplexitätsreduktion bei. Dies bedingt aber eine konsequente Anwendung und Anpassung der Prozesse. Die eingesetzten Systeme sind heutzutage kaum ausschlaggebend, ob eine Anpassung möglich ist oder nicht.

Und welche Unternehmen wollen Sie mit fTRACE ansprechen?
Alle Unternehmen, welche im Lebensmittelbereich ihre Supply-Chain-Informationen auf Stufe Warenlos beziehungsweise Batch-Level digitalisiert und standardisiert austauschen möchten. Gemäss unserer Erfahrung haben mittelgrosse und grosse Unternehmen dabei die höchste Komplexität zu bewältigen. Hier ist die Anwendung am sinnvollsten.

Welchen Stellenwert hat das Thema Rückverfolgbarkeit?
Das Thema wird immer wichtiger und seine Bedeutung rund um die Kontrolle der Supply-Chain- Prozesse nimmt laufend zu. In all den Bestre bungen steht der Konsument im Mittelpunkt, denn er verlangt zunehmend mehr Informationen über Produkte. Daher ist der Schutz für die Gesundheit und vor Täuschung auch Kernpunkt der neuen Lebensmittelinformationsverordnung. Das Gleiche gilt für die Versorgungskette im Gesundheitswesen. Auch hier stehen Transparenz und lückenlose Rückverfolgbarkeit im Zentrum und sind wichtige Bestandteile für eine verbesserte Patientensicherheit.

Die Fragen stellte Jonas Batt.

Analyse, Planung, Umsetzung
GS1 hat gemeinsam mit Schweizer Unternehmen aus Handel und Industrie die Anwendungsempfehlung «Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette: Grundlagen und Prozesse» erarbeitet. Diese neue Anwendungsempfehlung soll die Mitglieder bei der Umsetzung der Lebensmittelinformationsverordnung unterstützen, die am 1. Mai 2017 in Kraft tritt. Die Einführung der neuen Lebensmittelkennzeichnungsverordnung stellt Schweizer Unternehmen vor eine weitere Herausforderung. Da sich die gesetzliche Grundlage stärker am EU-Recht orientiert, werden in der Lebensmittelbranche noch detailliertere Produktinformationen gefordert. Bei Fleisch müssen neben der Herkunft nun auch Details zur Aufzucht, Mast, Schlachtung und Zerlegung angegeben werden. Bei Fisch wird speziell die Rückverfolgbarkeit bis zum Fang- respektive Zuchtgebiet verlangt. Die Anwendungsempfehlung basiert auf den GS1 Standards, die den unternehmensübergreifenden Informationsaustausch von Produktionsdaten bis zum Point of Sale gewährleisten. Damit kommt GS1 Schweiz dem Bedürfnis der Mitglieder nach praktischen Anleitungen entgegen. Das Vorgehen basiert auf den EPC Information Services. Über den Dienst werden Echtzeitinformationen in der Supply Chain ausgetauscht, was die Transparenz erhöht. Neben der Um setzung der Lebensmittelverordnung wird so auch der Informationsaustausch zwischen den einzelnen Systemen in der Lieferkette sichergestellt. Dadurch lassen sich Prozesse optimieren und Konsumenteninformationen noch transparenter abbilden.
Sie haben Interesse an der Broschüre «Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette: Grundlagen und Prozesse»? Oder Sie möchten die Rückverfolgbarkeit Ihrer Produkte sicherstellen? Dann wenden Sie sich an Dr. Raphael Pfarrer, Tel. +41 (0)58 800 70 47, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wir unterstützen Sie gerne.

 

Nach oben