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Digitalisierungsschub im Gesundheitswesen

Mit der Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) sollen Gesundheitsinformationen besser zugänglich und die Behandlungsqualität gesteigert werden. Wie viele dieser Informationen liegen heute schon digital vor? Und wie wird sich das Datenvolumen im Schweizer Gesundheitswesen entwickeln? Gemeinsam mit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) hat Swisscom Health Antworten auf diese und weitere Fragen gefunden. 

Dem Schweizer Gesundheitswesen steht die digitale Transformation grösstenteils noch bevor. Elektronischer Zahlungsverkehr hin, Onlineshopping her: In Spitälern, Pflegeheimen und Arztpraxen merken Herr und Frau Schweizer noch nicht viel vom Nutzen der Digitalisierung. Das soll und muss sich in den kommenden Jahren ändern – nicht zuletzt, weil hier grosses Potenzial im Kampf gegen steigende Gesundheitskosten brachliegt.

73 Prozent der digitalen Daten liegen in Spitälern
In der Studie wurde untersucht, wie viele Daten im Schweizer Gesundheitswesen jährlich entstehen, welche davon in digitaler und in Papierform vorliegen und wie sich das Volumen in Zukunft entwickeln könnte. Die Resultate zeigen, dass in der Schweiz pro Jahr rund 1,5 Millionen Gigabyte (GB) digitale Gesundheitsdaten in Form von Bildern (Röntgen, Fotos usw.) und anderen Dateien entstehen. 73 Prozent davon fallen in den 240 Spitälern, weitere 11 Prozent bei den schweizweit rund 12 000 Fachärzten an. Es sind diese beiden Akteure, die am häufigsten bildgebende, grosse Datenmengen produzierende Verfahren anwenden. Zur Verdeutlichung: An einem von der ZHAW befragten Universitätsspital werden 90 Prozent aller digitalen Daten durch bildgebende Verfahren verursacht.

Am meisten Papier bei Hausärzten
Rund 300 Millionen Blatt A4-Papier füllen die analogen Daten, die im Schweizer Gesundheitswesen jedes Jahr entstehen. 43 Prozent davon fallen bei niedergelassenen Ärzten (Haus- und Fachärzte) an. Weitere 17 Prozent sind es in Pflegeheimen, wo die Dokumentation noch häufig auf Papier erfolgt. In Spitälern wird heute hingegen vergleichsweise wenig auf Papier festgehalten. Dennoch: Ein durchschnittliches mittelgrosses Kantonsspital bewahrt rund 220 Tonnen Papier in seinem Archiv auf. Im Vergleich zu anderen Datenverursachern fällt das Gesundheitswesen heute kaum ins Gewicht. Die analog angelegten Daten füllen zwar jedes Jahr über 500 000 Bundesordner. Das entspricht einer Länge von 40 Kilometern oder der Strecke von Bern bis Langenthal. Die 1,5 Millionen GB digitale Daten entsprechen aber lediglich 0,5 Prozent des Datenvolumens, das jedes Jahr von Smartphones im Netz von Swisscom übertragen wird.

Jährlich 23 Megabyte pro Person
Veranschaulicht werden die relativ geringen Datenmengen auch, wenn man sie auf eine Schweizerin oder einen Schweizer herunterrechnet. Tritt kein grosses Gesundheitsereignis ein, so ergeben sich pro Person jedes Jahr lediglich 23 Megabyte (MB) digitale Daten und 14 Seiten an Informationen auf Papier. Trägt Herr Schweizer ein Wearable, verdreifacht sich das digitale Datenvolumen. Reisst er sich bei einem Skiunfall das Kreuzband, steigt das Volumen auf rund 900 MB und etwa 50 Blatt Papier.

Neue Technologien treiben das Datenvolumen in die Höhe
Das Volumen digitaler Daten wird im Schweizer Gesundheitswesen wie auch in anderen Branchen deutlich zunehmen. Es dürfte aber weit schneller wachsen als die Gesamtmenge an digitalen Daten. Grund hierfür sind neue, datenintensive Technologien. Schätzungen gehen davon aus, dass das Datenvolumen in den kommenden Jahren im Gesundheitswesen rund zehnmal schneller zunehmen wird als insgesamt über alle Branchen hinweg. Dafür sind drei Haupttreiber verantwortlich:

Behandlungsverfahren
Der häufigere Einsatz und die Weiterentwicklung leistungsfähiger digitaler Bildgebungs- und Bildverarbeitungstechnologien werden das digitale Datenvolumen deutlich steigern. Im Fall der Sequenzierung des menschlichen Genoms führt die Zunahme der Geschwindigkeit bei gleichzeitigem Kostenrückgang dazu, dass dieses Verfahren künftig viel häufiger angewendet wird. Die Digitalisierung pathologischer Befunde trägt ebenfalls massiv zum Anstieg der digitalen Datenmenge bei. Gleiches gilt für die Videodokumentation, die bei zahlreichen medizinischen Eingriffen immer mehr zum Standard wird.

Wearables
Die Bedeutung sensorischer und anderer Daten, die nicht von Gesundheitsfachpersonen erhoben werden, nimmt im Gesundheitswesen laufend zu. Sensoren und Smartphones vereinfachen das Erfassen von Echtzeitgesundheitsdaten zunehmend – und machen diese Informationen für Patienten und Leistungserbringer verfügbar. Ob Wearables, mobile Geräte zur Prävention, Gesundheitsportale von Arbeitgebern, Krankenversicherern oder Fitness-Centern: Es werden künftig bedeutend mehr digitale Gesundheitsdaten erhoben – und zwar nicht nur im Krankheitsfall, sondern laufend.

Elektronisches Patientendossier (EPD)
Die Einführung des EPD dürfte ebenfalls zum Wachstum des Gesamtvolumens digitaler Gesundheitsdaten beitragen. Das EPD ist zwar grundsätzlich nur als Zugangskanal zu Daten gedacht, die dezentral in Primärsystemen in Spitälern, Heimen und bei Ärzten gespeichert sind. Es ist aber davon auszugehen, dass einerseits Patienten Daten aus diesen Primärsystemen kopieren und andererseits Leistungserbringer Daten aus anderen Quellen via das EPD in ihre Primärsysteme übertragen. Beides wird zu einer Verdoppelung der jeweiligen Datenmengen führen.

Aufklärung und EPDG schaffen Sicherheit
Die Interviews der ZHAW haben gezeigt: Die rechtlichen Grundlagen für die Speicherung und Verwendung von digitalen Gesundheitsdaten sind nicht allen Leistungserbringern gleich gut bekannt. Aufklärung tut insbesondere im ambulanten Sektor Not. Zudem dürfte die Umsetzung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) mehr Klarheit und Sicherheit bringen. Welche digitalen Daten dürfen Ärzte und andere Leistungserbringer speichern? Und wie? Wem dürfen sie diese zugänglich machen? Und welche rechtlichen Herausforderungen bringen Wearables und neuartige Sensoren mit sich? Das Zentrum für Sozialrecht der ZHAW hat drei Anwendungsfälle mit Relevanz für stationäre und ambulante Akteure untersucht. Hier einige Erkenntnisse:

Austausch von Daten
Der Absender muss dafür besorgt sein, dass Patientendaten ausschliesslich an den berechtigten Empfänger gelangen und unbefugte Dritte keine Einsicht in die Daten erhalten. Vertrauliche medizinische Informationen sind nur über sichere Verbindungen oder verschlüsselt auszutauschen, wobei insbesondere auf die sichere Identität des Empfängers zu achten ist. Zudem muss nachträglich rekonstruierbar sein, wer wem welche Daten wann und zu welchen Zwecken übertragen hat. Von der Übermittlung von Nachrichten und Dokumenten via Social Media und Messenger- Dienste wie WhatsApp ist daher abzuraten. Aber auch bei der Übermittlung per Fax ist nicht auszuschliessen, dass Patientendaten an ein anderes als das gewünschte Ziel gelangen. Bei besonders heiklen Daten ist darum ein persönliches oder telefonisches Gespräch vorzuziehen.

Aufbewahrung von Daten in der Cloud
Leistungserbringer dürfen digitale Gesundheitsdaten ohne Einwilligung des Patienten in der Cloud speichern. Bedingung ist jedoch, dass der damit beauftragte Cloud-Anbieter als sogenannte Hilfsperson qualifiziert ist, die unter Anleitung und Aufsicht des Leistungserbringers arbeitet. Die Vertraulichkeits- respektive Geheimhaltungspflichten sind dabei schriftlich vom Arzt auf den externen IT-Dienstleister zu überbinden, wobei die Verantwortung für die Daten immer beim Arzt verbleibt. Zudem dürfen die Patientendaten ausschliesslich in der Schweiz gespeichert werden. Die Speicherung von Patientendaten in einer ausländischen Cloud bedingt hingegen die explizite Einwilligung des Patienten und ist mit diversen rechtlichen Unsicherheiten verbunden.

Nutzung von Apps und Wearables
Empfiehlt ein Arzt seinem Patienten die Nutzung von Apps und Wearables, muss er ihn über die besonderen Risiken im Zusammenhang mit deren Verwendung aufklären. Will ein Arzt Daten einsehen respektive nutzen, die ein Patient mittels Gesundheits-Apps und Wearables erhoben hat, benötigt er hierzu das Einverständnis des Patienten. Zuvor muss er ihn über Art, Umfang und Zweck der Datenbearbeitung sowie über die damit verbundenen Risiken informieren. Die Einwilligung erfolgt durch Unterzeichnen einer Einwilligungserklärung, Bestätigen einer solchen durch Mausklick oder durch mündliche Zustimmung, dass eine bestimmte Datenbearbeitung durchgeführt werden darf.

Patientensicherheit und Transparenz
Das EPDG ist am 15. April 2017 in Kraft getreten. Es legt schweizweit den Datenschutz und die Datensicherheit rund um den Austausch von digitalen Gesundheitsdaten einheitlich fest. Unter anderem regelt es sicherheitsrelevante Aspekte rund um die Eröffnung eines EPD, die Zugriffsrechte der Gesundheitsfachpersonen, den Zugriff auf die medizinischen Dokumente in medizinischen Notfallsituationen sowie die Identifikation von Patientinnen und Patienten sowie Gesundheitsfachpersonen im EPD. Die eindeutige Identifikation der Dienstleistungsbeziehung zwischen dem Leistungserbringer (Spital) und dem Leistungsempfänger (Patient) erfolgt über die Global Service Relation Number (GSRN) von GS1, die von der zentralen Ausgleichskasse der AHV (ZAS) vergeben wird. So sorgen globale Standards im Gesundheitswesen für mehr Sicherheit und Transparenz.

Joachim Heldt

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