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Hoch hinaus: Am Geld soll’s nicht scheitern

Der Bund sichert die Qualität der höheren Berufsbildung über die Vergabe von Fachausweisen und Diplomen. Neu finanziert er zum Teil die erheblichen Studienkosten – nach einheitlichen Kriterien.

Weiterbildung kostet Zeit und Geld. Das Angebot ist gross, gerade im vielfältigen Berufsfeld Logistik. Die Struktur der Lehrgänge unterscheidet sich von Schule zu Schule. Meistens steht man schon im Berufsleben: Je nach Qualifizierungsziel ist abzuklären, wer bereit ist, welche Kosten zu übernehmen.

Beteiligung? Ja, aber
Um nur ein Beispiel zu nennen: Die von schweizerischen Handelskammern getragene Swiss School for International Business (SSIB) sieht eine dreistufige Weiterbildung vor. Nach Angaben der Geschäftsführerin Gina Weidmann bezahlen in der Regel die Arbeitgeber die Basic-Angebote (sechs Kurstage verteilt auf zwei bis drei Monate für den Erwerb des Titels «Importmanager/in» oder «Exportsachbearbeiter/in»), für die nach erfolgreicher Prüfung ein Diplom der schweizerischen Industrieund Handelskammer ausgestellt wird.

Im Hinblick auf eine weitere Stufe überwiege, laut Weidmann, jedoch das persönliche Interesse, weitere Theoriekenntnisse und Titel zu erlangen, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Auf diesem Niveau bereiten sich Studierende intensiv mit einer Vorlaufzeit von zwei bis drei Semestern auf eine Berufsprüfung vor, die bei erfolgreichem Bestehen zu einem eidgenössischen Fachausweis (EFA) und damit zu einem ersten Abschluss der höheren Berufsbildung führt.

Falls der Arbeitgeber sich an den Weiterbildungskosten beteiligen möchte, versucht er nicht selten, im Gegenzug die Nutzniesser vertraglich für einen Verbleib im Unternehmen zu binden. Andererseits sind ambitionierte junge Leute bestrebt, sich nicht zu binden, und tendieren dazu, diese intensivere Form der Weiterbildung (z. B. zwölfmal zwei Kurstage für «Aussenhandelsfachmann/ frau») aus eigener Tasche zu bezahlen.

Auf einer zusätzlichen Stufe bereiten sich Bildungswillige auf die höchste Qualifikation innerhalb der höheren Berufsbildung vor. Hier nähern sich die jeweiligen Interessen der Arbeitgeber und der Studierenden wieder an, da die Fachkräfte im Falle eines erfolgreichen Bestehens der eidgenössischen höheren Fachprüfung (HFP) für den Kadernachwuchs zur Verfügung stehen werden.

Eine berufliche Fortbildung ist mit einem beträchtlichen Zeitaufwand verbunden. Einige Bildungsinstitute unterstützen die Studienanwärterinnen und -anwärter bei ihrer Finanzplanung, knüpfen Kontakte zu Personalabteilungen der Arbeitgeber und empfehlen den Studierenden, freie Lerntage vorab mit ihrem Arbeitgeber auszuhandeln. «Freie Tage oder Halbtage fürs Studium zu gewähren, ist ebenfalls eine indirekte finanzielle Unterstützung», gibt Gina Weidmann von der SSIB zu bedenken.

Bund unterstützt Studierende direkt
Im Rahmen der «Fachkräfteinitiative» verabschiedete der Bundesrat 2014 ein Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung. Ein zentrales Element davon ist der bundesrätliche Beschluss vom September 2017, Kursteilnehmende, die sich auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten, direkt finanziell zu unterstützen. Um den Wettbewerb zwischen den Weiterbildungsanbietern nicht zu tangieren, wurde der Finanzierungsmechanismus grundlegend geändert.

Erhielten bislang die Schulen finanzielle Leistungen von den Kantonen, ging man nun zu einer subjektorientierten Finanzierung durch den Bund über. Gleichzeitig wurde die Summe der finanziellen Beiträge, die zugunsten der vorbereitenden Kurse zur Verfügung steht, markant erhöht. Damit soll die finanzielle Belastung der Studierenden auf Tertiärstufe (ausserhalb von Universitäten und Fachhochschulen) durch eine schweizweit einheitliche Unterstützung stark abgemildert werden. Dank einheitlicher Kriterien wird das Finanzierungssystem für alle Beteiligten überschaubarer. Für Studierende ist somit eine Grundlage geschaffen, ihre individuellen Bildungsetappen längerfristig zu planen, zu kalkulieren und Schritt für Schritt in Angriff zu nehmen.

Wie viel Geld wird zurückerstattet?
Den Absolvierenden einer Berufsprüfung (BP) oder höheren Fachprüfung (HFP) werden rückwirkend bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Gebühren vorbereitender Kurse erstattet. Kursteilnehmende können Bundesbeiträge an Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten, beantragen und zwar unabhängig vom Prüfungserfolg. Als anrechenbar gelten Kurse aller Stufen (auch Basic-Angebote, falls diese Zulassungsvoraussetzung für eine eidgenössische Prüfung sind), sofern die Studierenden mit Zahlungsbestätigungen nachweisen können, dass sie die Weiterbildungskosten selbst getragen haben. Der Beginn des vorbereitenden Kurses darf nicht länger als sieben Jahre vor Absolvieren der Prüfung zurückliegen, aber der Kurs muss nach dem 1. Januar 2017 begonnen haben. Für die Bildungsaufwendungen bis zur BP gilt ein maximaler Bundesbeitrag von 9500 Franken. Für die Kosten in Vorbereitung auf die HFP ist der Höchstbetrag auf 10 500 Franken festgesetzt. Für Prüfungsgebühren gibt es keine Bundesbeiträge.

Wie geht man planmässig vor?
Die finanzielle Unterstützung ist an Voraussetzungen gebunden. Und so funktioniert es:

Variante A, Schritt 1
Wer sich auf eine bestimmte Qualifikation in der Logistik vorbereiten will, orientiert sich am Berufsverzeichnis, das auf der Website des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) aufgeschaltet ist. Die Berufe sind alle im Berufsverzeichnis jeweils mit dem Zusatz «mit eidgenössischem Fachausweis» oder «Diplomiert» zu finden und werden gemäss Prüfungsordnung des hierfür bestimmten Prüfungsträgers nach erfolgreichem Bestehen einer BP respektive HFP vergeben. Als Beispiel verfolgen wir das Ziel «Logistikfachmann/- frau mit eidg. Fachausweis».

Schritt 2
Danach ist die «Liste der vorbereitenden Kurse (Meldeliste)» zu konsultieren. Wer sich für oder gegen ein Kursangebot entscheiden muss, erhält so die Gewissheit, ob ein Kurs als Vorbereitung auf eine Berufsprüfung oder höhere Fachprüfung zu Bundesbeiträgen berechtigt. Interessierte finden auf der Liste nicht weniger als 37 vorbereitende Kurse aus rund zwei Dutzend regional verankerten Schulen.

Schritt 3
Die Kurse – auch über mehrere Stufen hinweg – müssen von den Studierenden selbst bezahlt werden. Nach dem erfolgreichen Durchlaufen von Vorbereitungskursen erfolgt die Anmeldung zur Berufsprüfung.

Schritt 4
Schliesslich legt der oder die Studierende die Berufsprüfung als Logistikfachmann/- frau ab. Unabhängig davon ob die Prüfung bestanden wird, besteht Anspruch auf Bundesbeiträge für die vorbereitenden Kurse, die zu diesem Titel führen und auf der SBFIMeldeliste stehen. Rechnungen, die auf den oder die Kursteilnehmende ausgestellt worden sind, Zahlungsbestätigungen des Kursanbieters sowie die Prüfungsverfügung sind der Stelle für Bundesbeiträge für vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen (SDBB) einzureichen, die im Auftrag des SBFI die Anträge überprüft. Nun wird die Hälfte der aufgelaufenen und selbst bezahlten Weiterbildungskosten den Antragstellern zurückerstattet.

Variante B
Wir nehmen an, dass ein Logistikfachmann oder eine Logistikfachfrau nach einigen Jahren Berufspraxis eine weitere Bildungsetappe in Angriff nehmen möchte, nämlich den Weg zur Logistikleiterin respektive zum Logistikleiter. Studierende, welche die Ausbildung vorgängig nicht finanzieren können, (z. B. aufgrund von Teilzeitarbeit oder Kinderbetreuung), erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Teilbeträge bereits während der Ausbildung, falls die anrechenbaren Kursgebühren mindestens 3500 Franken betragen. Als Messlatte gilt die Höhe der direkten Bundessteuer (weniger als 88 Franken pro Jahr gemäss letzter Steuerveranlagung). Die Beiträge muss er oder sie nicht zurückbezahlen, falls die höhere Fachprüfung abgelegt und die Prüfungsverfügung eingereicht wird.

Private Quellen
Je nach Situation drückt der Schuh woanders: Manche private Stiftungen leisten Zuwendungen à fonds perdu für Studierende in schwierigen Situationen. Einige Schulen verweisen auf die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen, die über ein sogenanntes Crowdlending- Verfahren zur Verfügung gestellt werden.

Manuel Fischer

Über 4000 Personen profitieren von Kostengutsprache
2018 legten knapp 23 000 Personen eine eidgenössische Prüfung ab, 19 000 eine Berufsprüfung (BP) und knapp 4000 eine höhere Fachprüfung (HFP). 17 Prozent von ihnen reichten beim Bund bereits bis Ende 2018 ein Gesuch für Kostenrückerstattung ein.
Von den 2018 genehmigten Gesuchen betreffen rund 3200 Vorbereitungskurse für Berufsprüfungen (78 Prozent) und rund 900 Kurse für höhere Fachprüfungen (22 Prozent). Der Bund vergab 12,4 Millionen Franken an Beiträgen für BP-Vorbereitungskurse und knapp 4 Millionen Franken für HFP-Vorbereitungskurse.
Die Gesamtheit der Bezügerinnen und Bezüger des Jahrgangs 2018 wird erst Ende 2020 bekannt sein, da Gesuche bis zu zwei Jahre nach der Prüfung eingereicht werden können. (2018 – Übergangsjahr zur direkten finanziellen Unterstützung)

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