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Zoll 4.0 in der Logistik

Der Onlinehandel ist weiterhin im Aufschwung. 2016 wuchs der Onlinekonsum der Schweizer um 8,3 Prozent. Um 18 Prozent legten die Einkäufe im Ausland zu. Ein Erfolgsfaktor im grenzüberschreitenden Onlinehandel ist die Logistik.

Die hohe inländische Kaufkraft macht die Schweiz zu einem attraktiven Absatzmarkt für den ausländischen E- Commerce. Immer mehr Händler wollen hierzulande Fuss fassen. Eine Hürde gibt es allerdings: die Verzollung. Umfangreiche Deklarationsvorschriften, komplizierte Rückwarentransporte und lange Wartezeiten bedeuten einen starken Wettbewerbsnachteil im schnellen E-Commerce-Geschäft. Logistikunternehmen, die innovative und integrierte Zolllösungen anbieten, stehen deshalb hoch im Kurs. Günther Tritscher, Bereichsleiter Zoll bei Gebrüder Weiss Schweiz, über die Entwicklung des Zollwesens in der Logistik.

GS1 network: Herr Tritscher, Experten sagen, der Handel 4.0 erfordere zwangsläufig auch den Zoll 4.0. Wie sehen Sie die Entwicklung für Ihre Branche?
Das Thema E-Commerce hat die Logistikbranche natürlich von Anfang an stark beschäftigt und wird uns auch zukünftig in hohem Masse fordern. Speziell im Zollbereich sind wir damit konfrontiert, kundenorientierte Lösungen zu schaffen, damit die Zollgrenze nicht zum K.-o.-Kriterium für ausländische Versandhändler wird. Der grenzüberschreitende Warenverkehr ist aufgrund der vielen Zollvorschriften nach wie vor eine komplexe Sache. Analog zu der immer weiter voranschreitenden Digitalisierung bei den Zollbehörden selbst – der Oberzolldirektor der Schweiz, Christian Bock, spricht sich ja ganz deutlich für den Zoll 4.0 aus – gehen auch unsere Bestrebungen dahin, IT-Lösungen zu entwickeln, die die Zollabläufe beschleunigen und damit dem Onlinehandel entgegenkommen. In puncto Zoll- und Rückwarenabfertigung ist uns das beispielsweise schon sehr gut gelungen.

Inwiefern?
Gebrüder Weiss hat bereits 2013 als erstes Transportunternehmen in der Schweiz ein elektronisches, automatisiertes System zur Zoll- und Rückwarenabfertigung entwickelt. Dazu haben wir in unseren Zollkompetenzzentren digitale Schnittstellen geschaffen, an die der Kunde alle nötigen Daten zur Wareneinfuhr im Vorhinein übermittelt. Sendet der Endverbraucher seine Ware zurück, wird diese sofort wieder vom System erkannt und es erfolgt eine automatische Meldung an das Zollamt. Die Zollbeamten erstellen daraus den Rückerstattungsbeleg (für den Einfuhrzoll) an den Händler. Die Retoure ist erledigt, schnell und komplikationslos: eine enorme Zeitersparnis im Vergleich zu früher, als wir alle Warenpositionen beim Import und Export (Rückware) händisch erfassen mussten. Ein Zahlenbeispiel kann vielleicht helfen, die Dimension zu verdeutlichen: 2016 haben wir für sechs grosse Kunden 4231 Einfuhrzollanmeldungen mit 1 334 686 Tarifpositionen verarbeitet sowie 785 Retourwarenabfertigungen mit 463 215 Tarifpositionen. Ohne entsprechende Software wäre dies ein riesiger Verwaltungsaufwand.

Und die Reaktion der Kunden?
Überaus positiv. Schon kurz nach der Einführung des neuen Systems bekamen wir laufend neue Anfragen von Kunden, vor allem aus dem Versandhandel. Schnelle Lieferungen und unkomplizierte Warenrücknahme stellen für Onlinekonsumenten wichtige Kaufargumente dar und entscheiden heute über Erfolg oder Misserfolg im E- Commerce. Ausserdem erhöht sich durch die IT-gestützte Verzollung die Datenqualität für unsere Kunden. Im System ist alles lückenlos erfasst und transparent.

Der Zoll 4.0 ist also längst in der Logistik angekommen. Gibt es nur positive Aspekte?
Die neuen IT-Applikationen bedeuten natürlich eine enorme Vereinfachung, ohne die die Erfassung der heutigen Warenmengen nicht mehr zu bewerkstelligen wäre, zumindest nicht in angemessener Zeit. Der Nachteil der computergesteuerten Verzollung liegt aber darin, dass die Waren ohne grosse Mitwirkung der Zollbeamten mit dem Vermerk «FREI OHNE» freigegeben werden. Das bedeutet, dass auch keine Unterlagen zur Kontrolle an die Zollämter weitergegeben werden müssen. Zumindest nicht unmittelbar. In der Folge gibt es aber erhöhte nachgelagerte Kontrollen, bei denen die Richtigkeit der seinerzeitigen Einfuhren über Jahre hinweg belegbar sein muss. Bei Unstimmigkeiten kann es auch noch Jahre später zu einem Zoll-Mehrwertsteuer- Nachbezug kommen. Deshalb müssen Zolldokumente bei uns fünf Jahre im Original aufbewahrt werden. Eine Möglichkeit, diese Unterlagen digital abzulegen, gibt es nicht. Insofern besteht hinsichtlich Zoll 4.0 durchaus noch Handlungsbedarf. Generell beurteile ich die Entwicklung in Richtung Digitalisierung für uns als Logistiker aber positiv.

Ist der E-Commerce mittlerweile der treibende Faktor im Verzollungsgeschäft von Logistikunternehmen?
Das würde ich nicht unbedingt so sehen. Natürlich wird der E-Commerce generell immer wichtiger, und für uns liegt darin ein grosses Potenzial hinsichtlich der Akquirierung von Neukunden. Aber wir haben auch andere Möglichkeiten im Blick, die wir vorantreiben So wollen wir zukünftig beispielsweise verstärkt als Generalverzoller für Importe agieren. Mit einer international tätigen, in der Schweiz ansässigen Maschinenfabrik arbeiten wir in diesem Bereich bereits zusammen und verzollen für diese sämtliche Importe aus dem Ausland, egal welcher Spediteur der Frachtführer ist. Generell würde ich sagen, dass das Verzollungsgeschäft von Gebrüder Weiss in der Schweiz auf sehr soliden Füssen steht. Unsere Fachkompetenz im Zollwesen wird von vielen Kunden geschätzt und wir geniessen als Zollagent einen sehr guten Ruf in der Schweiz. Es kommt sogar immer mal wieder vor, dass uns Schweizer Zollbeamte besuchen, um sich unsere internen Prozessabläufe anzusehen und sich mit uns über Zollfragen auszutauschen.

Die Fragen stellte Claudia Saltuari.

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