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Kompetenzen statt Titelsalat

Qualifikationsrahmen klassifizieren Wissen und Können auf unterschiedlichen Niveaus. Sie schaffen grenzüberschreitende Transparenz und nivellieren das Verhältnis von akademischer Bildung und Berufsbildung neu.

Am Anfang war es ein EU-Projekt. Der 2008 geschaffene europäische Qualifikationsrahmen (EQR) initiierte die Entwicklung zahlreicher nationaler Qualifikationsrahmen (NQR) und erleichtert heute die Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen auch in der Schweiz. Die EU führt unter anderem die folgenden Aspekte als zentrale Eckpunkte des EQR an:

• Der EQR soll die nationalen Qualifikationssysteme nicht ersetzen, sondern die Zusammenarbeit der Länder in Bildungsfragen erleichtern.
• Der EQR umfasst sowohl Hochschulbildung als auch die Berufsbildung und verbessert damit die Mobilität von Arbeitnehmenden und Studierenden.
• Die acht Referenzniveaus beschreiben, was Lernende wissen, verstehen und leisten können. Niveau 1 gilt für eine Person mit grundlegendem Allgemeinwissen, aber ohne Ausbildung oder Bildung. Niveau 8 erfasst Spitzenkenntnisse und gilt ab einem Doktorat.
• Der EQR geht von Lernergebnissen und nicht von der Ausbildungsdauer aus. Die wichtigsten Deskriptoren für die Referenzniveaus sind Fertigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen.

Bis 2019 sind auf dieser Basis in europäischen Ländern 43 nationale Qualifikationsrahmen entstanden. Vor Einführung des EQR gab es lediglich drei. Die meisten NQRs haben acht Niveaus, der französische umfasst jedoch fünf und der irische zehn Stufen. Das geht aus einer Publikation zum zehnjährigen Bestehen des EQR aus dem Jahr 2019 hervor. Derzeit liegt der Schwerpunkt der Aktivitäten nicht mehr in der Schaffung von NQRs, sondern auf der Zuweisung der Niveaus für einzelne Qualifikationen und auf der Überprüfung der Qualifikationen. Weltweit haben sich viele Länder vom Konzept des EQR inspirieren lassen. Insgesamt sind den Angaben zufolge mehr als 150 nationale Qualifikationsrahmen existent oder in Entwicklung.
 
Berufsbildung wird aufgewertet
Der EQR hat in manchen Ländern die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung verbessert. Die Einstufungskriterien des EQR sind hinsichtlich des Bildungsweges neutral formuliert. Sie schreiben also nicht vor, wo akademische und wo berufliche Bildung anzusiedeln sei. Bei der Umsetzung des EQR zeigte sich somit, dass berufsbezogene Qualifikationen die Niveaus 5 bis 8 erreichen können. Der deutsche und österreichische Abschluss als Handwerksmeister liegt beispielsweise auf Niveau 6, wo sich auch ein Hochschulabschluss als Bachelor findet.
 
Die Schweiz trägt der Struktur ihres Bildungssystems im nationalen Qualifikationsrahmen natürlich Rechnung. Für die Hochschulwelt besteht der Qualifikationsrahmen aus den drei konsekutiven Stufen Bachelor, Master und Doktorat. Der NQR für die Berufsbildungswelt wiederum hat laut Angaben des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) acht Stufen. Auf diesen werden die folgenden Abschlüsse eingestuft:
 
• Berufliche Grundbildung: eidgenössisches Berufsattest (EBA) und eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ)
• Höhere Berufsbildung: eidgenössische Berufsprüfung (BP) mit eidg. Fachausweis, eidgenössische höhere Fachprüfung (HFP) mit eidg. Diplom, eidgenössisch anerkannte Bildungsgänge der höheren Fachschulen mit Diplom HF sowie die Abschlüsse der Berufsbildungsverantwortlichen
 
Die Einstufung der insgesamt mehr als 700 verschiedenen Abschlüsse erfolgt auf Antrag der jeweiligen Trägerschaft einzeln für jeden Abschluss. Das SBFI beschreibt die Anforderungen auf den einzelnen Niveaus detailliert, wie folgende Beispiele zeigen:

• Niveau 1
Die Berufsleute erfüllen einfache Anforderungen in einem überschaubaren und stabil strukturierten Tätigkeitsgebiet. Sie erfüllen ihre Aufgaben unter Anleitung.
Niveau 4
Die Berufsleute erkennen und bearbeiten fachliche Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden Arbeitsbereich.
Niveau 7
Die Berufsleute bearbeiten neue komplexe Aufgaben- und Problemstellungen und steuern eigenverantwortlich Prozesse in einem strategieorientierten Arbeitskontext. Die Anforderungsstruktur ist durch häufige und unvorhersehbare Veränderungen gekennzeichnet

Das SBFI führt online eine Liste der bereits eingestuften Abschlüsse. Die Büroassistenten EBA erhalten dort das Niveau 3 zugesprochen, der Fahrzeugschlosser EFZ das Niveau 4, ebenso wie Logistiker mit EFZ. Ein Detailhandelsmanager oder die Expertin im Organisationsmanagement mit eidg. Diplom erklimmen Stufe 7, wo sich im Hochschulbereich Master-Absolventen aufhalten. Der Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling erhält sogar die Stufe 8 im NQR Berufsbildung, was im Hochschulbereich dem Doktorat entspricht.
 
Auch bei GS1 Switzerland sind mehrere Abschlüsse aus dem Weiterbildungsangebot klassifiziert. Die Berufsprüfungen mit eidg. Fachausweis befinden sich auf Stufe 5 und die Höheren Fachprüfungen auf Stufe 7. Das belegt die Qualität dieser Bildungswege, wie beispielsweise zum Logistikleiter mit eidg. Diplom oder Supply Chain Manager mit eidg. Diplom.
 
Ein gutes Vergleichsinstrument
Für Christine Davatz schaffen der EQR und der schweizerische NQR sehr gute Vergleichsinstrumente im Bildungsbereich. Davatz ist Vizedirektorin beim Schweizerischen Gewerbeverband SGV. Besonders sinnvoll findet sie, dass die Einstufung immer auf Grundlage der erworbenen Kompetenzen und nicht nach Bildungsweg oder Abschlusstitel erfolgt. Die Einordnung der Abschlüsse aus der höheren Berufsbildung zeige, dass hier dem akademischen Bildungsweg gleichwertige Kompetenzen erreicht werden. Das sei insbesondere für die Anerkennung der schweizerischen Abschlüsse aus der höheren Berufsbildung im Ausland sehr vorteilhaft. Somit fördert der Qualifikationsrahmen einerseits die Mobilität der Schweizer Berufsleute im Ausland, andererseits aber auch eine breitere öffentliche Diskussion über die Qualität der Bildungswege in der Schweiz. Davatz kritisiert, dass in der Öffentlichkeit die akademische Bildung gegenüber der höheren Berufsbildung als zu hochwertig wahrgenommen werde. Bei den KMUs im SGV sei die höhere Berufsbildung im Kader ebenso wertvoll wie ein akademischer Abschluss, hält sie fest.
 
Verbreitete Missverständnisse
Der Verband FH Schweiz weist auf einige beachtenswerte Punkte hin, die offenbar immer wieder zu Missverständnissen führen. Die Einstufung in ein NQR-Niveau zeige zwar, was man könne, verleihe jedoch keine neuen Titel. So bedeute die Einstufung eines Abschlusses auf das Niveau 6 des NQR Berufsbildung nicht, dass man nun einen Bachelortitel führen dürfe, heisst es auf der Verbandswebseite. Diese Einstufung bedeute lediglich, dass der Abschluss auf demselben Niveau des EQR eingeordnet wird wie die akademischen Bachelorabschlüsse. Sie bedeute nicht, dass der Berufsbildungsabschluss in das Hochschulsystem übertragbar sei. Ferner hat die Einstufung eines Abschlusses keine Auswirkung auf die Zulassung zu anderen Ausbildungen. Darüber entscheide allein die aufnehmende Institution. Ferner stelle der Abschluss einer höheren Fachschule mit Niveau 6 auch keine Passerelle zu einer verkürzten FH-Ausbildung dar. Darüber würden die FH eigenständig befinden, hält der Dachverband fest.

Alexander Saheb
 

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