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Neue Rückverfolgbarkeitsempfehlung für Früchte und Gemüse

Die Sicherstellung der Nach- und Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln ist gemäss Lebensmittelgesetz eine zentrale Aufgabe der Hersteller, Dienstleister, der Gastronomie und Händler. Das Supply Chain Management von Früchten und Gemüse unterliegt dabei spezifischen Anforderungen. 

 

Basierend auf dem GS1 Global Traceability Guideline 2.0 wurde eine global gültige Anwendungsempfehlung für die Anforderungen dieser Lebensmittelkategorien erstellt.

Dabei wird nebst den bestehenden Anforderungen zusätzlich auch auf Upstream Prozesse und dortigen Rollen Rücksicht genommen namentlich Nach- und Rückverfolgbarkeit bei Saatgut und Pflanzenschutzherstellern, verarbeitenden Dienstleistern (z.B. Reifer) sowie auch Verpacker oder Re-Packer.

Basierend auf dem GS1 Global Traceability Guideline 2.0 wurde eine global gültige Anwendungsempfehlung für die Bedürfnisse dieser Kategorie erstellt. Diese Anwendungsempfehlung ist sowohl via PDF als auch in einer Online-Version nutzbar: >> Link zum Download
Die " Fresh Fruit and Vegetable Traceability Guidelines" finde Sie hier: >> Download Guidelines

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte:
 
Jonas Batt, Head of Industry Engagement Consumer Goods/Retail, GS1 Switzerland
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