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Informationen zum neuen Lebensmittel-Gesetz

Der Bundesrat hat entschieden. Die Verordnungen der neuen Lebensmittel-Gesetzgebung werden im Mai 2017 in Kraft treten. Gleichzeitig erhalten wir vermehrt Anfragen von Unternehmen, welche mit unterschiedlichen Aussagen betreffend den Stammdatenaustausch konfrontiert sind. Gerne informieren wir Sie kurz über den uns bekannten Stand.

Die Revision des Lebensmittelrechts bringt für die Konsumentinnen und Konsumenten unter anderem in folgenden Bereichen Verbesserungen:
•    Umfassende Information über Lebensmittel, die im Online-Handel bezogen werden;
•    Erhöhte Transparenz bei der Angabe des Produktionslandes von Lebensmitteln und der Herkunft von deren Rohstoffen;
•    Deklaration der Allergene auch im Offenverkauf;
•    Generelle Pflicht zur Nährwertdeklaration.

Eine Übergangsfrist von einem Jahr gilt für
-    Informationen zu Lebensmitteln, die offen in den Verkehr gebracht werden
-    Informationen zu Lebensmitteln unter Einsatz von Fernkommunikationstechniken (Online-Handel, Ausser-Haus Verpflegung etc.).
Dies wird für viele Unternehmen eine grosse Herausforderung werden. So müssen bei-spielsweise Restaurants die Allergene ihrer Gerichte deklarieren oder Online-Shops die vollständige Deklaration der angebotenen Produkte im Shop anzeigen.

In der Schweiz sind aktuell verschiedene Lösungen zum Austausch von Produktinformationen oder Deklarationen im Einsatz. Das sind einerseits proprietäre Datenbanken, Händlerportale oder aber offizielle Datenpools nach globalen GS1 Standards.

GS1 Schweiz bietet mit trustbox die einzige Schweizer Not-for-Profit-Lösung an, mit der Sie schnell, einfach und kostengünstig die gesetzlich geforderten Produktinformationen von Lebensmitteln austauschen können – immer aktuell, vollständig und sicher.

Lebensmittellieferanten wie beispielsweise die Hügli Nährmittel AG, die Hilcona AG, die Hug Familie oder Promena AG beliefern trustbox mit aktuellen Produktinformationen. Diese Informationen aus trustbox werden unter anderem im Pistor-Webshop, in der Menükalkulations-Software Calcmenu, in der Swiss FoodQuiz App der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung oder in der trustbox-App genutzt.
Laufend entscheiden sich mehr Unternehmen dazu, nicht mehr unterschiedliche Excel-Tabellen oder Stammdatenblätter auszutauschen, sondern eine einzige Quelle zu nutzen. Sie finden eine Auswahl von trustbox-Kunden am Ende dieser Nachricht.

Wir empfehlen Ihnen, sich schnellstmöglich mit diesem Thema auseinander zu setzen, da die Vorbereitungsarbeiten nicht zu unterschätzen sind. Gerne unterstützen wir Sie dabei und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme oder Ihre Teilnahme an einem unserer Stammdatenworkshops oder Seminare.
 

Kontakt
Team GS1 System
+41 58 800 72 00
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