gs1-neton-header-09.jpg

Der Strichcode ist bald Geschichte? Nein, das ist nicht so.

In den vergangenen Tagen sind in den Schweizer und ausländischen Medien missverständliche bis falsche Informationen über das Ende der EAN/UPC Strichcodes verbreitet worden. Richtig ist: GS1 Global hat an der Generalversammlung 2021 beschlossen, dass ab 2027 zweidimensionale (2D) Codes wie der GS1 DataMatrix oder QR-Code mit GS1 Digital Link am Point of Sale des Detailhandels genutzt werden dürfen.

Falls Sie mehr zu den GS1 2D-Codes erfahren möchten, besuchen Sie unsere Website oder melden Sie sich bei uns. Wir helfen gerne weiter. Sie erreichen uns unter: 058 (0)800 72 00 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Hier finden Sie Antworten und Richtigstellungen auf häufig gestellte Fragen.

1. „EAN/UPC Strichcodes wird es ab 2027 nicht mehr geben“ oder «Die Ära der alten Barcodes gehe nach 50 Jahren zu Ende»
EAN/UPC Strichcodes wird es auch noch lange nach 2027 im Handel geben. Es wurde lediglich das Ziel gesetzt, dass an der Kasse bis 2027 als Ersatz oder neben EAN/UPC Strichcodes zusätzlich auch 2D-Codes wie GS1 DataMatrix oder QR-Code mit GS1 Digital Link lesen und verarbeiten können. Die Inverkehrbringer können ab dann wählen, mit welcher Codeart sie Ihre Produkte auszeichnen wollen.

2. „Strichcodes sollen schon in wenigen Jahren gänzlich von 2D-Codes abgelöst werden“
Nein, die erwähnten 2D-Codes ergänzen oder ersetzen die herkömmlichen EAN/UPC Strichcodes wo gewünscht und benötigt.

3. „…ein Beschluss der Standardisierungsorganisation GS1“
GS1 ist eine anwendergetriebene Organisation resp. die Mitglieder bestimmen die Entscheide. Der Entscheid im Rahmen der GS1 Global Generalversammlung 2021 wurde von den vertretenden Präsidenten und somit von den Vertretern der GS1 Mitglieder gefällt.

4. „Die herkömmlichen Strichcodes können nicht ausreichend Daten speichern“
Für die reine Identifikation von Produkten mit der GS1 Artikelnummer (GTIN: Global Trade Item Number) sind die bisherigen EAN/UPC Strichcodes völlig ausreichend, es können jedoch keine Zusatzinformationen wie Batch-/Lot-/Losnummern, das Mindesthaltbarkeitsdatum, Seriennummern etc. darin verschlüsselt werden.

5. „GS1 peilt die Einführung der 2D-Codes bis 2027 an“
Das von GS1 Global definierte Ziel ist es, bis ins Ende 2027 die Verwendung von 2D-Codes wie GS1 DataMatrix oder QR-Code mit GS1 Digital Link alternativ oder zusätzlich zu den bestehenden EAN/UPC Strichcodes an den Kassen des Einzelhandels weltweit zu ermöglichen.
EAN/UPC Strichcodes könnten mit 2D-Codes nebeneinander existieren. Falls keine Notwendigkeit besteht, Zusatzinformationen abzubilden, bleiben die EAN/UPC Strichcodes weiterhin eine Option.

6. „Weltweit sollen dann keine neuen Strichcodes mehr vergeben werden“
GS1 „vergibt“ keine Strichcodes oder 2D-Codes, Unternehmen lizenzieren GS1 Identifikationsnummern oder auch GS1 Basisnummern (GCP) bei GS1.
Die Inverkehrbringer weisen ihren Produkten GS1 Identifikationsnummern zu, die je nach Anwendung in verschiedenen Codearten auf den Produkten verschlüsselt werden können. Diese GS1 Identifikationsschlüssel werden auch noch lange nach 2027 vergeben werden.

8. „Der Handel braucht ab 2027 neue Scanner zum Lesen von 2D-Codes.“
Um 2D-Codes zu lesen und zu verarbeiten, braucht es Bildscanner und keine Laserscanner. Die meisten Einzelhandelskassen können 2D Codes bereits zum jetzigen Zeitpunkt lesen. Je nach Ausgangssituation bedingt die Umstellung aber Anpassungen an Hard- und Software.
Bitte sprechen Sie mit Ihren Dienstleistern und prüfen Sie Ihre Ausgangssituation.

9. „Ab 2027 nur noch 2D-Codes?“
Falls sich alle Unternehmen weltweit dazu entscheiden, nur noch 2D Codes zu verwenden, würde dieser Umstand zu einer erneuten Anpassung der GS1 Standards führen, die heute die genannten Optionen zu lassen. Es gibt Produktkategorien, welche wohl ohne Zusatzinformationen auskommen. Diese Entscheidung obliegt primär dem Inverkehrbringer, welcher auch die GTIN zuteilt.

10. Kann ich die neuen Codes mit dem Handy abscannen?
Es kommt darauf an welche Codeart verwendet wird. Für den QR-Code mit GS1 Digital Link, benötigt man keine App, da die meisten Handys QR-Codes interpretieren können.
Falls der GS1 DataMatrix verwendet wird, benötigt man eine App zum Scanning und Interpretation dieser Daten.

11. Welche Funktionen die Apps zur Verfügung stellen werden, sei aber noch offen, so die Standardisierungsorganisation.
GS1 bestimmt nicht darüber, welche Funktionen eine App von Drittanbietern anbietet.

12. Eine Revolution bei den Barcodes
Es handelt sich um eine Evolution, die Anforderungen von KonsumentInnen nach mehr Informationen zu den Produkten berücksichtigen und gleichzeitig auch Anforderungen der Partner in der Versorgungskette abdecken kann.

13. Informationen zu Produkten werden zukünftig nur noch via 2D-Code für KonsumentInnen lesbar sein
Welche Informationen auf Produkten direkt aufgedruckt sein müssen, werden durch den Gesetzgeber festgelegt.

GS1 Switzerland

Weitere Informationen:
Positionspapier GS1 Global "2D in Retail"

Nach oben